Geld regiert die Welt. Und über Geld reden die Menschen ja auch gerne. Interessanterweise vornehmlich entweder über das, das sie selbst nicht haben und/oder über das, das andere haben. Insbesondere über die Bezüge von Politikern wird gerne und viel diskutiert. Über Abgeordnetenbezüge kursieren dabei viele Gerüchte, Hass und Neid und erstaunlich wenig tatsächliches Wissen. Grund genug, einmal 10 simple Fakten über die Bezüge von Abgeordneten in einem Beitrag zusammenzufassen.

Die Quellen für die untenstehenden Fakten sind, soweit nicht anders angegeben, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und das Informationsangebot des Deutschen Bundestages.

Disclaimer: wenn ich Abgeordnetenbezüge sage, dann spreche ich ausschließlich von dem Gehalt bzw. der Abgeordnetenentschädigung und den Pauschalen, die Abgeordnete für ihre Arbeit als Parlamentarier erhalten. Nebeneinkünfte kommen hier nur am Rande vor. Des Weiteren nehme ich hier keine Bewertung vor, dieser Artikel soll nur die Fakten aufzählen.

#1 Wieviel Geld verdient eigentlich so ein Bundestagsabgeordneter im Monat?

Fangen wir mit den großen Fischen an. Als Bundestagsabgeordneter oder MdB bezeichnet man Politiker, die in den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland gewählt wurden. MdB bekommen zum einen die sogenannten Diäten, auch Abgeordnetenentschädigung genannt. Diese beträgt seit dem 01.07.2021 10.012,89€ und ist seit 1977 steuerpflichtig, nicht aber rentenbeitragspflichtig. Seit 1975 bestimmen die Bundestagsabgeordneten die Höhe ihrer Abgeordnetenentschädigung selbst. Seit 1992 erhöhen sich diese durchschnittlich alle 1-3 Jahre um durchschnittlich 150€ bis 300€. Neben den Diäten gibt es aber noch weitere Abgeordnetenbezüge, u.A. die sogenannte Kostenpauschale. Die Kostenpauschale ist für die Bezahlung mandatsbedingter Aufwendungen wie z.B. Bürokosten, Miete, Porto, Inventar und Literaur sowie für Reisekosten im Rahmen der Ausübung des Mandats, soweit sie nicht gesondert erstattet werden, gedacht. Sie beträgt seit dem 01.07.2021 4.560,59€ und ist steuerfrei.

Damit ergibt sich ein Grundeinkommen von insgesamt 14.573,48€ als MdB, von denen 10.012.89€ steuerpflichtig sind.

Keine Abgeordnetenbezüge als solche (zumindest nicht für jedes MdB), aber interessant:

  • MdB dürfen umsonst Bahn fahren, natürlich 1. Klasse. Gültig ist dies grundsätzlich erstmal nur für alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn mittels einer Netzkarte, die die MdB seit 2012 auch privat nutzen dürfen, allerdings werden Fahrten mit nicht bundeseigene Eisenbahnen erstattet.
  • In der Krankenversicherung sind MdB den privaten Arbeitnehmern gleichgestellt: sie können zwischen privater und gesetzlicher Versicherung wählen und der Arbeitgeber Bundestag übernimmt die Hälfte der Beiträge. Im Falle der Privatversicherung übernimmt er dabei die monatliche Belastung bis zu einem Betrag, der dem Betrag der gesetzlichen Versicherten entspricht.
  • MdB können auf Kosten des Bundestags Mitarbeiter zur Bewältigung ihrer Aufgaben in Berlin und im Wahlkreis beschäftigen. Hierzu stehen ihnen insgesamt (für alle Mitarbeiter) bis zu 22.795€ pro Monat (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung.
  • Es gibt zudem Funktionsbezüge für Inhaber bestimmter Positionen wie z.B. Mitglieder des Parlamentspräsidiums, Fraktionsvorsitzende oder Vorsitzende von Ausschüssen. Leider ist dies so unzureichend normiert, dass sich keine allgemeingültigen Aussagen darüber treffen lassen, wie hoch diese Bezüge sind.

Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestags

Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag durch Beendigung des Mandats erhalten die nun ehemaligen MdB ein steuerpflichtiges Übergangsgeld. Dies soll dabei helfen, die Zeit bis zum Wiedereintritt in ihr vorheriges oder neues Betätigungsfeld zu überbrücken und richtet sich nach der Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Für jedes Jahr, in dem das MdB das Mandat ausgeübt hat, wird ein monatliches Übergangsgeld von aktuell 9.541,74€ ausgezahlt, dies jedoch höchstens für 18 Monate.

Die Altersversorgung bemisst sich nach der Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bezugsfähig ist, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat und dem Bundestag für mindestens ein Jahr angehört hat.

#2 Wieviel Geld verdient eigentlich so ein Landtagsabgeordneter?

Auch Landtagsabgeordnete, oder auch MdL, bestimmen die Höhe ihrer Diäten selbst. Zudem existieren je nach Bundesland eigene Regelungen, so erhalten die MdL in Baden-Württemberg z.B. eine Abgeordnetenentschädigung in Höhe von monatlich 7.972€ und eine Kostenpauschale in Höhe von 2.302€. Berliner MdL müssen mit im Vergleich “nur” 6.250€ mtl. Abgeordnetenentschädigung auskommen, in Brandenburg sind es 7.967,35€ und in Nordrhein-Westfalen stattliche 9.603€. MdL aus NRW sind damit unter den Abgeordneten der 16 Landtage der BRD die Spitzenverdiener.

Auch die Abgeordnetenentschädigung der MdL ist steuerpflichtig.

Auch bei den Übergangsgeldern haben die Länder jeweils wieder eigene Regeln, die sich allerdings im Grunde nur in der jeweiligen Höhe sowie der Anspruchsdauer minimal unterscheiden. Ähnliches gilt für die Altersversorgung, auch hier hat jedes Bundesland eigene Regelungen.

#3 Abgeordnetenbezüge sind nicht grundsätzlich steuerfrei

Auch, wenn viele das aus unerfindlichen Gründen glauben: die grundsätzlichen Abgeordnetenentschädigungen sind sowohl für MdL, als auch MdB steuerpflichtig und somit eben nicht steuerfrei. Abgeordnete erhalten durchaus steuerfreie Bezüge, aber längst nicht alle davon sind von der Steuer befreit. Tatsächlich sind nur die Kostenpauschalen, die für Aufwendungen wie Miete, Büromaterial und Reisekosten, sofern nicht anderweitig erstattet, gedacht sind, steuerfei.

#4 Abgeordnete sind nicht umsonst krankenversichert

Ein weiterer Irrglaube, der mir in entsprechenden Diskussionen häufig begegnet, ist, dass MdL und MdB grundsätzlich alle privat versichert seien und es sie nichts kosten würde. Das ist faktisch nicht einmal teilweise korrekt. Abgeordnete sind hier letztlich normalen Arbeitnehmern quasi gleichgestellt. Sie können sich dabei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Wählen sie die gesetzliche Krankenversicherung, so übernimmt der Bundestag als Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Bei den Landtagen ist dies grundsätzlich ähnlich, aber auch hier gilt wieder: die Bundesländer regeln das selbst und 16 unterschiedliche Regelungen hier jetzt aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.

#5 Parlamentarier waren schon immer gut versorgt

Das stimmt für die Geschichte Deutschlands nur bedingt und ist nicht einmal für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchgehend wahr.

Mitglieder des Reichstages 1874 erhielten zum Beispiel lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zur Anreise. Man hatte der Professionalisierung des Parlaments entgegenwirken wollen: man wollte keine “Berufsparlamentarier” haben, deren Beruf lediglich Mitglied des Reichstages war. Dieses Diätenverbot, welches seinen Ursprung in der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 hatte, wurde erst 1906 auf Betreiben vor Allem der damaligen SPD durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz aufgehoben. Die damalige Klientel der SPD waren vornehmlich Arbeiter und niedere Angestellte und daher von vornherein in ihrem Mandat benachteiligt: durch das Diätenverbot konnten sich häufig nur Wohlhabende und Bessergestellte leisten, Parlamentarier zu sein. Zunächst bekamen die Parlamentarier nur ein Tagegeld.

In der Weimarer Verfassung erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung dann erstmalig Verfassungsrang. Abgeordnete erhielten einen festen Diätensatz (25% des Ministergrundgehalts). Nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1949 die Abgeordnetenentschädigung im Grundgesetz verankert. 1949 bekam ein Bundestagsabgeordneter monatlich 600DM, damals noch steuerfrei. Darüber hinaus bekamen sie ein Tagegeld von 450DM, sowie Kostenpauschalen und Reiseerstattungen. 1958 gesellten sich dann Alters- und Hinterbliebenenversorgung hinzu. Seit 1975 bestimmen die MdB die Höhe ihrer Diäten selbst und ab 1977 wurden Abgeordnetenentschädigungen dann steuerpflichtig.

#6 Abgeordnetenbezüge sind nicht die höchsten “Staatsgehälter”

Viele denken, Abgeordnete hätten die höchsten Gehälter. Das stimmt so nicht. Abgeordnetenbezüge stehen zwar in der Liste recht hoch, sind aber nicht zwingend die höchsten Gehälter im Staatsdienst. Für Staatsbedienstete im Rechtswesen sieht die Besoldungsordnung R zum Beispiel Grundgehälter zwischen 5.416.70€ und 14.808,25€ (R10) vor. R10 erhalten zum Beispiel die Präsidenten der jeweiligen Bundesgerichte. In der Besoldungsordnung B erhält die Besoldungsgruppe B11 14.749,49€. Über diesen Monatslohn freut sich der Staatssekretär oder der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, aber auch der Präsident des Bundesrechnungshofes. Ein General oder Admiral wiederum in Besoldungsgruppe B10 bekommt im Vergleich mit 14.197,53€ etwas weniger.

Einfachere Beamten und Soldaten der Besoldungsgruppe A gehen mitunter mit deutlich weniger Lohn nach Hause. In der höchsten Besoldungsgruppe A16 finden sich z.B. der Bundesbankdirektor, Botschafter, Leitende Direktoren, Generalkonsule, Oberstudiendirektoren, Flottenärzte und Kapitäne zur See wieder und nehmen monatlich maximal 7.841,28€ mit nach Hause.

#7 Auch Pauschalen und Erstattungen sind keine Freifahrtscheine

Pauschalen und Erstattungen für Ausgaben im Rahmen der Mandatsausübung sind in aller Regel zweckgebunden und müssen im Bedarfsfall begründet werden. So sind Reisekostenerstattungen zum Beispiel nur für Reisen vorgesehen, die eben auch tatsächlich im Rahmen der Mandatsausübung stattfinden. Der Urlaubsflug mit der gesamten Familie nach Teneriffa ist somit nicht erstattungsfähig. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. So erhalten Bundestagsabgeordnete zum Beispiel eine Netzfahrkarte, mit der für sie 1. Klasse Fahrten in Bahnen der Deutschen Bahn grundsätzlich kostenfrei sind. Diese Netzfahrkarte dürfen sie dann zum Beispiel seit 2012 auch privat nutzen.

Die Pauschale für Mitarbeiter ist wiederum nur an wenige Vorgaben gebunden: die Mitarbeiter dürfen keine derzeitigen oder früheren Lebenspartner und auch nicht mit dem Mandatsträger verwandt, verheiratet oder verschwägert sein. Auch muss der Abgeordnete Personalkosten, die die vom Bund (oder bei MdL vom Land) gewährte Obergrenze überschreiten, selbst tragen. Welcher Art die ausgeschriebenen Stellen sind, ist in aller Regel wiederum nicht beschränkt oder vorgegeben.

#8 Ministergehälter werden verrechnet

Wird ein MdB oder MdL Bundes- oder Landesminister, ändern sich auch die Abgeordnetenbezüge. Fun Fact am Rande: das Grundgesetz kennt nur 3 obligatorische, sogenannte Pflichtministerien – Finanzen, Justiz und Verteidigung. Alle weiteren Ministerien gönnen wir uns obendrein.

Ein Bundesminister hat ein Amtsgehalt in Höhe von 18.876,44€. Die Abgeordnetenentschädigung wird im Gegenzug dafür um 50% gekürzt, maximal jedoch um 30% ebenjener. Bei einer Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.012,89€ für ein MdB ergibt sich daraus ein steuerpflichtiges monatliches Einkommen von 23.882,86€ und zusammen mit der Kostenpauschale von 4.560,59€ ein monatliches Gesamteinkommen von 28.443,48€.

Der Kanzler verdient insgesamt ein wenig mehr, er kommt auf ein monatliches Gesamteinkommen in Höhe von 33.162,59€.

Auch hier gönnen sich die Bundesländer jeweils wieder eigene Regelungen und Werte. Ein Minister in Rheinland-Pfalz bekommt zum Beispiel ein monatliches Gehalt von 12.981,32€ zzgl. zur Abgeordnetenentschädigung von 6.992,57€. Diese wird um 70% gemindert. Es ergibt sich dadurch ein Monatsgehalt von 15.079,09€.

#9 Steuerpflichtig heißt für MdL/MdB nicht dasselbe wie für den normalen Angestellten

Abgeordnete werden im Hinblick auf die Steuer wie Beamte behandelt.

Lohnsteuer zahlen sie somit wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Hier enden die Gemeinsamkeiten dann auch schon. So zahlen sie zum Beispiel keine Sozialabgaben. Den Abgeordneten bleibt letztlich mehr netto übrig. Natürlich können auch Beamte und Abgeordnete eine Steuererklärung machen und dieselben steuerlichen Abschreibungen geltend machen, wie zum Beispiel die Arbeitswegpauschale oder andere Werbungskosten.

#10 Nebeneinkünfte sind kein steuerfreies Extraeinkommen

Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind häufig ein spannendes Thema, denn eigentlich erwarten wir von Abgeordneten, dass ihre parlamentarische Arbeit ihre Hauptarbeit ist und sie dort ihre gesamte Energie hineinstecken. Dennoch stocken viele Abgeordnete ihre Abgeordnetenbezüge mit Nebeneinkünften auf. Meistens als Berater oder Mitglieder von Aufsichtsräten von Unternehmen. Diese Nebeneinkünfte sind zum Einen meldepflichtig: sie müssen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Zum Anderen sind sie steuerpflichtig.

Im 19. Bundestag (24.10.2017 – 26.10.2021) hat rund jeder Vierte (genauer: 28,5% aller Abgeordneten) Nebeneinkünfte angemeldet. So strichen zum Beispiel Gregor Gysis und Christian Lindner regelmäßig Honorare für Vorträge ein. Der frühere Vizekanzler Sigmar Gabriel verdingt sich mitunter als Publizist den Holtzbrink Verlag, der u.A. Handelsblatt, Tagesspiegel und ZEIT verlegt. Die Partei mit den meisten Nebenverdienern war im 19. Bundestag die FDP. Am Wenigsten dazuverdient haben die Grünen: nur rund 15% der gemeldeten Nebenverdienste waren Grüne.

Von badidol

badidol wurde 1981 geboren. Er arbeitet seit fast 20 Jahren im und am Internet als Community Manager (fast 15 Jahre beim selben Arbeitgeber), Social Media Manager, Moderator und verkauft dabei Eskimos Kühlschränke. Er spricht fließend Sarkastisch. In der Jugend linke Socke, als junger Erwachsener eher sozialliberal und mittlerweile von konventionellen Schubladen genervt. Atheist, Pragmatiker und Realist.

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