Ist das Grundgesetz in der Krise ausgehebelt?

Den Disclaimer, wie es sich gehört, gleich vorab: ich bin kein Jurist. Ich beurteile die Lage demnach mit meinem gesunden Menschenverstand und anhand der frei zugänglichen Rechtsnormen, die jeder Einzelne selbst im Internet problemlos abrufen kann. Was nun folgt, ist also keine juristische Betrachtung, wenngleich ich mir ziemlich sicher bin, dass ich so weit von der juristischen Realität nicht landen werde.

Es ist schon erstaunlich, was man mitunter so in den Sozialen Medien lesen kann, wenn man sich in den “richtigen” Themenbereichen herumtreibt. In einer Diskussion, die sich auf meine Antwort an die Polizei München, anschloß, wurde mitunter mehrfach angedeutet, das Grundgesetz sei in der Krise ohnehin ausgehebelt. Das ist und bleibt in der kompromisslosen, nicht weiter spezifizierten Form natürlich hanebüchener Unsinn und kann so nicht stehenbleiben.

Doch von Anfang an. Es begann damit, dass jemand die Polizei München in einem Thread etwas fragte:

https://twitter.com/Cameron_haf/status/1247272284131295239?s=20

Valide Frage, die die Polizei München wie folgt beantwortete:

Jetzt muss man dazu sagen, dass dies, nach Maßgabe der aktuell geltenden Verordnungen des Landes Bayern, eine durchaus valide Interpretation ist, denn diese Verordnungen besagen, dass man das Haus nur mit triftigem Grund verlassen darf und ob das Lesen eines Buchs an der frischen Luft auf einer Parkbank nun ein triftiger Grund ist oder nicht, kann sicher ausgiebig und kontrovers diskutiert werden.

Meine Antwort auf diese Antwort der Polizei München rief deutlich mehr – und deutlich beängstigendere – Reaktionen hervor, als ich erwartet hätte.

Nun, man muss an dieser Stelle Einiges klarstellen. Und einige Antworten auf meinen Tweet forderten dies auch, also machen wir das mal hier schön Stück für Stück.

Die Polizei führt aus, Sie macht die Regeln nicht!

Das ist völlig richtig. Die Polizei setzt eine Anweisung bzw. Anordnung des Landes um. Jeder einzelne Beamte jedoch steht auch in der Remonstrationspflicht, d.h., er hat Anweisungen, deren Gesetzmäßigkeit er anzweifelt, entsprechend des Dienstweges zu bemängeln und zu melden. Ein Polizist lernt im Rahmen seiner Ausbildung auch die Gesetze und deren Interpretation. Zugegebenermaßen nur in bedingtem Rahmen, richtig, aber es ist davon auszugehen, dass gerade der Teil, der ihm sagt, was er grundsätzlich darf und was nicht, zumindest mal im Lehrplan vorkommt.

Die Regeln gelten dem Gemeinwohl, Einschränkungen müssen sein!

Das ist, ganz profan und allgemein runtergebrochen, durchaus wahr, ja. Aber schauen wir uns den konkreten Fall doch mal genauer an.

Im konkreten Fall geht es um das Verbot, ein Buch auf der Parkbank zu lesen. Begründet mit InfSG §28, nach dem Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, wenn bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Es gilt jedoch für jedes Gesetz, welches Grundrechte einschränkt, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit. Genauer gesagt kommt hier das Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung zum Tragen. Vereinfacht gesagt:

  • eine Einschränkung eines Grundrechts muss verhältnismäßig sein
  • sie muss sinn- und zweckvoll sein, d.h., sie muss das zugrundeliegende Problem auch vernünftig und effizient lösen
  • sie darf keine vergleichbar effizienten schwächeren Alternativen haben

Trifft dies nun auf den im Park auf der Bank sitzenden Buchleser zu? Ich würde das erstmal verneinen. Die Verhältnismäßigkeit des Verbots wird ja mit der Minimierung der Ansteckungsgefahr begründet. Die Ansteckungsgefahr, die von einem einzelnen Menschen, der in Ruhe auf einer Parkbank sitzt und ein Buch liest und ansonsten Abstand hält, ausgeht, dürfte doch eher sehr gering sein. Seine freie Entfaltung gem. Art 2 des Grundgesetzes einzuschränken, indem man ihm vorsorglich verbietet, genau das zu tun, ergibt in meinen Augen nur wenig bis keinen Sinn. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr ist anzunehmen, wenn sich Menschen in Gruppen zusammenrotten und keinen Abstand halten. Dies ist beim einzelnen Parkbanksitzer nicht gegeben.

Den Parkbanksitzer nun polizeilich wegzugängeln wäre in keiner Weise sinn- oder zweckvoll und die Gefahr, die von ihm ausgeht, dürfte um mehrere Faktoren geringer sein, als die, die von zu vollen Supermärkten, Bahnen, Bussen und co. ausgeht.

Moment, hast du nicht gestern erst noch strenge Maßnahmen gefordert?

Ja, habe ich. Tue ich auch nach wie vor. Ich fordere u.A., dass die Polizei da, wo es sinnvoll und geboten ist, hart und streng durchgreift und Gruppen wie z.B. vor oder in Kirchen, Synagogen und Moscheen rigoros und kompromisslos zerstreut und entsprechende Anzeigen schreibt. Ich fordere, dass die Polizei Kneipen und andere entsprechende Örtlichkeiten, die geschlossen sein sollten, bei Vorfinden von Verstößen hart und rigoros schließt und entsprechende Anzeigen schreibt. Ich fordere, dass Gruppenbildung in Parks, auf Spielplätzen, etc. unterbunden wird und entsprechende Anzeigen geschrieben werden. Und all dies geschieht auch. Das ist gut und richtig so. Von diesen Gruppenbildungen geht tatsächliche, erhöhte Infektionsgefahr aus und wer das nicht begreift, dem muss das zur Not mit harten Strafen begreiflich gemacht werden.

Der einzelne Parkbanksitzer jedoch, der Jogger auf dem Feld, der Spaziergänger im Wald und auf dem Acker, die stellen alle keine erhöhte Bedrohung dar und selbst die Experten sagen nach wie vor ganz deutlich, dass Frischluft und Bewegung an ebenjener nach wie vor wichtig sind und dass, wer kann, dem nach wie vor nachgehen sollte.

Wir brauchen keine Panik und wir brauchen keine sinnfreien, der Bevölkerung kaum näher zu bringenden Anordnungen. Wir brauchen Besonnenheit, Klarheit, vernünftige Verteilung notwendiger Informationen und vor Allem einen vernünftigen Umgang mit unseren Grund- und Freiheitsrechten. Wie wir jetzt, in der Krise, mit diesen umgehen, wird zeigen, was von ihnen nach der Krise noch übrig sein wird.

Manche Einschränkung ist nötig!

Aber unsere Gründerväter, die nach dem Ende des 2. Weltkrieges daran gearbeitet haben, dass Deutschland eine Demokratie werden kann und zu diesem Zwecke ein Grundgesetz mit unveräußerlichen, bedingungslosen und quasi ehernen Grundrechten geschrieben haben, haben für genau solche Krisenfälle auch Vorsorge getroffen. Es ist in Ordnung, Manches zum Wohle der Allgemeinheit einzuschränken. Aber eben immer mit Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Bedacht und vor Allem verständlicher, nachvollziehbarer Begründung. Der Bürger muss eine Maßnahme verstehen und einen Sinn in ihr sehen. Tut er dies, wird er entsprechend vernünftig einbezogen und abgeholt, wird er die Maßnahme mittragen und deutlich bereitwilliger – temporär – auf seine Grundrechte verzichten.

Und auch von uns, vom Bürger, verlangt die Krise viel ab. Unter Anderem auch, dass wir darauf achten, was man mit unseren Grundrechten tun möchte. Geben wir sie zu bereitwillig ab, ohne Diskurs und ohne Bedacht, bekommen wir sie nicht mehr so einfach wieder. Panik braucht es an der Stelle nicht. Aber Wachsamkeit. Wachsamkeit und Vernunft.

Von badidol

badidol wurde 1981 geboren. Er arbeitet seit fast 20 Jahren im und am Internet als Community Manager (fast 15 Jahre beim selben Arbeitgeber), Social Media Manager, Moderator und verkauft dabei Eskimos Kühlschränke. Er spricht fließend Sarkastisch. In der Jugend linke Socke, als junger Erwachsener eher sozialliberal und mittlerweile von konventionellen Schubladen genervt. Atheist, Pragmatiker und Realist.

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